
Die Pflegeversicherung gewährt Pflegebedürftigen Dienst-, Sach- oder Geldleistungen für ihren Bedarf an Grundpflege oder hauswirtschaftlicher Versorgung, gemessen an der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Voraussetzung ist die Stellung eines Antrags.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft in der Regel im Wohnbereich des Antragstellers, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Stufen der Pflegebedürftigkeit:
| bisher | ab 01.07.2008 | ab 01.01.2010 | ab 01.01.2012 | |
| Pflegegeld | ||||
| Pflegestufe I | 205 € | 215 € | 225 € | 235 € |
| Pflegestufe II | 410 € | 420 € | 430 € | 440 € |
| Pflegestufe III | 665 € | 675 € | 685 € | 700 € |
| Sachleistungen in der ambulanten Pflege | ||||
| Pflegestufe I | 384 € | 420 € | 440 € | 450 € |
| Pflegestufe II | 921 € | 980 € | 1040 € | 1100 € |
| Pflegestufe III | 1432 € | 1470 € | 1510 € | 1550 € |
Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit)
Es besteht Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität
für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen
mindestens einmal täglich und zusätzlich wöchentlich mehrfacher
Hilfebedarf bei hauswirtschaftlicher Versorgung. Der Zeitaufwand für
eine nicht ausgebildete Pflegeperson für Grundpflege und hauswirtschaftliche
Versorgung beträgt durchschnittlich mindestens 90 Minuten, wovon mehr
als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige)
Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität Bereichen
mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten und zusätzlich
wöchentlich mehrfacher Hilfebedarf bei hauswirtschaftlicher Versorgung.
Der Zeitaufwand für eine nicht ausgebildete Pflegeperson für Grundpflege
und hauswirtschaftliche Versorgung beträgt durchschnittlich mindestens
drei Stunden, wovon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige)
Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität täglich
rund um die Uhr, auch nachts, zusätzlich wöchentlich mehrfacher
Hilfebedarf bei hauswirtschaftlicher Versorgung. Der Zeitaufwand für
eine nicht ausgebildete Pflegeperson für Grundpflege und hauswirtschaftliche
Versorgung beträgt durchschnittlich mindestens fünf Stunden, wovon
mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Zur Aufklärung juristischer und menschlicher Fragen bezogen auf das Thema „Patientenverfügung“ lud ASK24 am 18.11.2009 Interessierte und Betroffene zu einer Informationsrunde ein.
Geschäftsführerin Silke Greiner und Rechtsanwalt Wolfgang Tings informierten die Teilnehmer zunächst in einem ausführlichen Vortrag. In der anschließenden Fragerunde wurde auf die Gäste im einzelnen eingegangen und jede Frage beantwortet. So zeigte sich Erklärungsbedarf nicht nur bei Angehörigen und Betroffenen, sondern selbst bei Ärzten und Kliniken.
Über den Erfolg der Veranstaltung war Geschäftsführerin Silke Greiner positiv überrascht: „Es kamen auch viele Teilnehmer ohne Voranmeldung – wir mussten sogar Stühle dazu stellen“, erklärt sie. „Aufgrund des Erfolges haben wir uns entschlossen, weitere Informationsrunden zu Beginn des kommenden Jahres zu diesem Thema stattfinden zu lassen.“
Wer vorab jetzt schon Informationen über den geplanten Termin im Jahr 2010 bekommen möchte, darf sich gerne melden bei: ASK24, Tel. 0208 / 3 42 11