Sie befinden sich hier: Aktuelles
Überuns | Presse | Kontakt | Impressum | Disclaimer
Startseite Aktuelles Philosophie Das Team Dienstleistungen Karriere Wegbeschreibung

Aktuelles

Änderungen beim Pflegegeld und bei den Sachleistungen in der ambulanten Pflege

Informationen zur Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung gewährt Pflegebedürftigen Dienst-, Sach- oder Geldleistungen für ihren Bedarf an Grundpflege oder hauswirtschaftlicher Versorgung, gemessen an der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Voraussetzung ist die Stellung eines Antrags.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft in der Regel im Wohnbereich des Antragstellers, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Stufen der Pflegebedürftigkeit:

  bisher ab 01.07.2008 ab 01.01.2010 ab 01.01.2012
Pflegegeld
Pflegestufe I 205 € 215 € 225 € 235 €
Pflegestufe II 410 € 420 € 430 € 440 €
Pflegestufe III 665 € 675 € 685 € 700 €
Sachleistungen in der ambulanten Pflege
Pflegestufe I 384 € 420 € 440 € 450 €
Pflegestufe II 921 € 980 € 1040 € 1100 €
Pflegestufe III 1432 € 1470 € 1510 € 1550 €

Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit)
Es besteht Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich und zusätzlich wöchentlich mehrfacher Hilfebedarf bei hauswirtschaftlicher Versorgung. Der Zeitaufwand für eine nicht ausgebildete Pflegeperson für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung beträgt durchschnittlich mindestens 90 Minuten, wovon mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige)
Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität Bereichen mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten und zusätzlich wöchentlich mehrfacher Hilfebedarf bei hauswirtschaftlicher Versorgung. Der Zeitaufwand für eine nicht ausgebildete Pflegeperson für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung beträgt durchschnittlich mindestens drei Stunden, wovon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige)
Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, zusätzlich wöchentlich mehrfacher Hilfebedarf bei hauswirtschaftlicher Versorgung. Der Zeitaufwand für eine nicht ausgebildete Pflegeperson für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung beträgt durchschnittlich mindestens fünf Stunden, wovon mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen.


Informationsabend zum Thema Patientenverfügung

Zur Aufklärung juristischer und menschlicher Fragen bezogen auf das Thema „Patientenverfügung“ lud ASK24 am 18.11.2009 Interessierte und Betroffene zu einer Informationsrunde ein.

Geschäftsführerin Silke Greiner und Rechtsanwalt Wolfgang Tings informierten die Teilnehmer zunächst in einem ausführlichen Vortrag. In der anschließenden Fragerunde wurde auf die Gäste im einzelnen eingegangen und jede Frage beantwortet. So zeigte sich Erklärungsbedarf nicht nur bei Angehörigen und Betroffenen, sondern selbst bei Ärzten und Kliniken.

Über den Erfolg der Veranstaltung war Geschäftsführerin Silke Greiner positiv überrascht: „Es kamen auch viele Teilnehmer ohne Voranmeldung – wir mussten sogar Stühle dazu stellen“, erklärt sie. „Aufgrund des Erfolges haben wir uns entschlossen, weitere Informationsrunden zu Beginn des kommenden Jahres zu diesem Thema stattfinden zu lassen.“

Wer vorab jetzt schon Informationen über den geplanten Termin im Jahr 2010 bekommen möchte, darf sich gerne melden bei: ASK24, Tel. 0208 / 3 42 11